Apple MacBook Air 13" (2020) M1 8-Core - Silber
699,00 €*
Der Mac überzeugt durch ein überragendes Preis Leistungsverhältnis. Extrem schneller M1 Prozessor, hochauflösendes Retina Display, ausdauernde Batterie mit bis zu 18 Stunden Laufzeit und das alles in einem ultra schmalen und leichten Design. Das Gerät benötigt keinen Gehäuselüfter und erzeugt dadurch KEINERLEI Geräusche bei der Nutzung. Das alles verpackt in einem Apple typisch hochwertigen Aluminium Gehäuse.
Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
ACHTUNG: Vor Kauf bitte die Beschreibung lesen und Bilder ansehen! Gerät wird in neutraler "Apple Certified Refurbished" Verpackung geliefert!
Hierbei handelt es sich um einen Artikel im unbenutzten Zustand, welcher durch den Hersteller in einer neutralen Originalverpackung (Apple Certified Refurbished OVP) neu verpackt wurde.
Der Artikel kommt sowie auf den Originalaufnahmen abgebildet, in der vom Hersteller verschweißten und noch versiegelten, neutralen Originalverpackung.
Jede neutrale Originalverpackung verfügt über die individuelle Seriennummer des darin enthaltenen Artikels.
Sie kaufen hier ein nicht aktiviertes Gerät, in versiegelter, neutraler Originalverpackung, im unbenutzten Zustand.
Dieses Produkt wird mit 19% Mehrwertsteuer (MwSt.) verkauft.
› Apple 30W USB-C-Netzteil
› Apple EU-Stecker
› Apple USB-C-Kabel
› Apple MacBook Air Unterlagen / Aufkleber
› Apple Certified" Originalverpackung
› neutrale Versandverpackung
› Apple M1 Chip 8-Core Prozessor
› 8 GB Arbeitsspeicher
› 256 GB SSD auf PCIe Basis
› Apple M1 GPU 7-Core
› Hochauflösendes 13,3" Hochglanz-Widescreendisplay LED (33 cm Diagonale), Unterstützung für Millionen Farben, True Tone Technologie
› Herstellerfarbe: Silber
› Tastaturlayout: QWERTZ (deutsch)
› Nicht aktiviert
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist